Hausaufgaben

STANDARDS Hausaufgaben im Hort der 12. Grundschule als verbindliche Arbeitsgrundlage für  Kinder, Lehrer, Erzieher und Eltern

Hausaufgaben

1. §20 der Schulordnung Grundschulen formuliert, dass die erteilten Hausaufgaben ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit vom Schüler bewältigt werden können.  Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgabe sollen dem Entwicklungsstand des einzelnen Schülers angepasst werden.

2. Die Erledigung der Hausaufgaben ist Pflicht jeden Schülers und liegt in der Verantwortung des Kindes und der Eltern. Deshalb sind die Hausaufgaben täglich mit nach Hause zu nehmen.

3. Der Hort bietet den Kindern Raum und Zeit, um ihre Hausaufgabe möglichst eigenständig zu erledigen (siehe sächsischer Bildungsplan – Kontexte).

4. Die Kinder bekommen bei Bedarf Unterstützung von den Erziehern und lernen auch, ihre Hilfsmittel sinnvoll einzusetzen.

5. Der Zeitrahmen der Hausaufgaben beträgt in der 1./2. Klasse ca. 30 Minuten & in der 3./4. Klasse ca. 45 Minuten

6. Die Lehrer befähigen die Schüler, ihre Hausaufgaben in das Hausaufgabenheft einzutragen, in der Klasse 1./2. erfolgt dazu die Kontrolle durch den Lehrer (während der Unterrichtszeit).

7. Die Erzieher zeichnen nur die Erledigung der Hausaufgaben ab. Die Kontrolle auf Richtigkeit erfolgt durch den Lehrer im Unterricht.

8. Vergessene Hausaufgaben sind unbedingt zu Hause nachzuholen.

9. Hausaufgaben werden abgebrochen, wenn Kinder die Aufgaben nicht verstehen oder der Umfang nicht annähernd dem Leistungspotenzial entspricht. Informationen dazu werden für den Folgetag schriftlich im Klassenzimmer hinterlegt und ins Hausaufgabenheft an bzw. für die Eltern eingeschrieben.

10. Ein hausaufgabenfreier Tag in der Woche kann in Absprache individuell festgelegt werden. Freitags erteilte Hausaufgaben werden zu Hause erledigt. Bei Hitzefrei entfallen die Hausaufgaben.

11. Berichtigungen und Leseübungen werden generell zu Hause angefertigt.

12. Hausaufgaben sind Übungen aus dem Unterricht (keine neuen Lernbereiche).

13. Im Unterricht nicht Geschafftes ist kein Bestandteil einer Hausaufgabe, sondern muss zuhause fertiggestellt werden!

14. Hausaufgaben/Mitteilungen werden vom Lehrer in das gemeinsame Pendelheft der Schule und des Hortes eingetragen.