Kinder, Lehrer, Erzieher und Eltern haben gemeinsame Standards für Hausaufgaben erarbeitet, die regelmäßig aktualisiert werden.
§20 der Schulordnung formuliert, dass die erteilten Hausaufgaben ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit vom Schüler bewältigt werden können. Die Hausaufgaben sollen dem Entwicklungsstand des einzelnen Schülers angepasst sein. Ist dies einmal nicht der Fall, behalten wir uns vor, die Hausaufgabe abzubrechen. Die Hausaufgabe muss dann NICHT zu Hause beendet werden. So sieht der Fachlehrer besser den tatsächlichen Leistungsstand der Kinder.
Im Hort helfen pädagogische Fachkräfte den Kindern in den Hausaufgabenzimmern, ihre Hausaufgaben selbstständig zu erledigen. Die Kinder bekommen bei Bedarf Unterstützung und lernen, Hilfsmittel sinnvoll einzusetzen. Die Hausaufgaben werden auf Vollständigkeit – nicht auf Richtigkeit – überprüft.
Freitags erteilte Hausaufgaben werden zu Hause erledigt, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich einen Eindruck über den schulischen Leistungsstand ihres Kindes zu verschaffen. Auch vergessene Hausaufgaben sind unbedingt zu Hause nachzuholen.